Ortsräte der Stadt Bad Münder am Deister

Aus den 16 Ortsteilen der Stadt Bad Münder am Deister wurden 9 Ortschaften gebildet. Für jede Ortschaft wird ein Ortsrat gewäht.

 

Den Ortsräten stehen u.a. folgende Entscheidungsrechte zu:

  • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Altenheime, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe, deren Bedeutung über den Stadtbezirk oder die Ortschaft nicht hinausgeht
  • Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung
  • Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in der Ortschaft gelegen sind
  • Märkte, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht
  • Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht
  • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
  • Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
  • Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften
  • Pflege der Kunst in der Ortschaft
  • Repräsentation der Ortschaft
  • Information und Dokumentation in Angelegenheiten der Ortschaft

 

Daneben sind die Ortsräte bei allen wichtigen Angelegenheiten zu beteiligen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren.

 

Informationen zu der personellen Besetzung erfahren Sie durch einen Klick auf dem entsprechenden Ortsrat:

 

Bleiben Sie in Kontakt

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