Friedhöfe

Für Fragen im Bereich Friedhof steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Anke Plötz

Fachdienst 3.31 - Tiefbau
Obertorstr.1
Zimmer 18

31848 Bad Münder am Deister
Tel.: (05042) 943 - 222
Fax: (05042) 943 - 155

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich 10 Friedhöfe:

  • Bad Münder, Hannoversche Straße/Heißenweg
  • Bakede, Heerstraße
  • Beber
  • Brullsen, Oberdorf
  • Eimbeckhausen, Im Kirchfeld
  • Flegessen, Ortsrand an der Kreisstraße 71
  • Hachmühlen, Lindenweg
  • Hamelspringe, Oberer Kirchweg, außerhalb der Ortschaft
  • Nettelrede, Kreisstraße
  • Nienstedt, Lauenauer Straße

 

Mit Ausnahme der Friedhöfe in den Ortsteilen Beber und Nettelrede werden die Friedhöfe von der Stadt Bad Münder betreut.
Bei den Friedhöfen in den Ortsteilen Beber und Nettelrede handelt es sich um kirchliche Einrichtungen. Die Kapelle in Beber wird jedoch durch die Stadt Bad Münder betreut.

 

Anmeldung eines Sterbefalles

Alle für die Anmeldung der Beisetzung erforderlichen Formalitäten erledigen in der Regel die privaten Bestattungsunternehmen für Sie.

 

Art der Bestattung

Die Bestattungsart (Sarg- oder Urnenbestattung) richtet sich nach dem Willen der bzw. des Verstorbenen. Sofern die zu bestattende Person hierüber zu Lebzeiten keine Willensbekundung abgegeben hat, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung.

 

Wahl der Grabart

Auf den städtischen Friedhöfen werden zurzeit folgende Grabarten angeboten:

  • Erdreihengrabstätten
  • Erdwahlgrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Anonyme Urnengrabstätten
  • Rasenreihengrabstätten (Erd- und Feuerbestattungen)

 

Reihengrabstätten sind grundsätzlich einzelne Grabstellen. Sie werden im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und können nicht ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann nicht über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Weitere Beisetzungen auf dieser Grabstelle sind in der Regel nicht möglich.

 

Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Die Lage der Grabstätte wird mit der Erwerberin bzw. dem Erwerber des Nutzungsrechtes abgestimmt. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann verlängert bzw. nach Zeitablauf wieder erworben werden.

 

Rasengräber sind Grabstätten ohne Flächen für Anpflanzungen. Die Rasenfläche wird durch die Stadt Bad Münder gepflegt.

 

Bei Anonymen Bestattungen ist zu bedenken, dass es später keinen Ort für die Trauerbewältigung gibt. Die Lage der einzelnen Grabstellen soll weder für die Angehörigen noch die Allgemeinheit erkennbar sein, so dass Grabschmuck, Grabmale oder andere Kennzeichnungen nicht möglich sind. Für die anonym Bestatteten kann Blumenschmuck an einem hierfür hergerichteten zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

 

Errichtung und Veränderung von Grabmalen

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Bad Münder. Für die Beratung, den Entwurf, die Fertigung und die Aufstellung eines Grabmales sind private Bildhauer- und Steinmetzbetriebe zugelassen, die in Ihrem Auftrage auch die erforderliche Genehmigung bei der Stadt Bad Münder einholen. Die Aufstellung eines stehenden Grabmales darf nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden, da Grabmale entsprechend den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und zu befestigen sind, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind von den jeweiligen Nutzungsberechtigten dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, muss unverzüglich Abhilfe geschaffen werden. Für Schäden, die durch umstürzende Grabmale entstehen, haftet die bzw. der Nutzungsberechtigte.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Gebühren der einzelnen Grabstellen, können der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.

 

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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