Haushalt und Finanzen
Zukunftsvertrag
Das Land Niedersachsen, der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Bad Münder haben nach einstimmigem Ratsbeschluss mit Datum vom 26.08.2011 den Vertrag zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung (Entschuldungshilfe) - Zukunftsvertrag - abgeschlossen.
Ziel des Vertrages ist die Erreichung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses des Ergebnishaushaltes (ordentliches Ergebnis) im Haushaltsjahr 2014 und das Erwirtschaften darüber hinaus gehender Überschüsse , die geeignet sind, die Altdefizite abzudecken. Die Haushaltskonsolidierung soll durch die Umsetzung der im sog. "Maßnahmenkatalog Zukunftsvertrag" aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen erreicht werden.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt, die freiwilligen Leistungen während der Laufzeit des Vertrages auf 3% der freiwilligen Aufwendungen zurück zu führen, die Personal- und Sachkosten auf das notwendige Maß zu senken, die Einnahmeerhebung insgesamt vollständig und in rechtlich zulässiger Höhe vorzunehmen, dabei insbesondere die Einnahmen aus den Realsteuern durch vergleichsweise überdurchschnittliche Hebesätze auszuschöpfen und eine Unterstützung gemäß dem Zukunftsvertrag (teilweise Tilgung der Liquiditätskredite) einer künftigen Fusion mit einer anderen Kommune nicht entgegenzuhalten und bereit zu sein, auch nach einer Entschuldungshilfe Fusionsverhandlungen mit benachbarten Kommunen zu führen, soweit diese ebenfalls Beschlüsse für Fusionsverhandlungen gefasst haben.
Steuern
Grundsteuer A und B
Grundsteuern sind Realsteuern (auch Objektsteuern genannt). Die Grundsteuer knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Die Steuern werden von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Grundbesitz ist
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte und die Festlegung des Einheitswertes.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung bzw. mit einer gesonderten Satzung die Hebesätze und erlässt die Steuerbescheide. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
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Gewerbesteuern
Die Gewerbesteuern sind eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Grundlage für die Gewerbesteuern bildet der vom Finanzamt an Gewerbetreibende erstellte Gewerbesteuer-messbescheid. Der festgesetzte Steuermessbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und bildet so die zu entrichtende Steuer.
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Hundesteuern
Mit der Hundesteuer wird das Halten eines Hundes besteuert. Die Grundlage hierfür bildet die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münder am Deister. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
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Vergnügungssteuern
Die Stadt erhebt Vergnügungssteuer entsprechend der Vergnügungssteuersatzung u.a. für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten (einschl. der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten, ausgenommen Spielgeräte für Kleinkinder) in Gaststätten, Spielhallen, Vereinsräumen, Kantinen und an anderen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
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Cordula Busse-Kohl | Zimmer 3 Tel.-Nr. 05042/943113 Fax-Nr. 05042/943155 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ann-Christin Schubert | Zimmer 3 Tel.-Nr. 05042/943112 Fax-Nr. 05042/943155 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Gebühren
Abwassergebühren
Im Rahmen der zentralen bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung (Kläranlagen Bad Münder und Eimbeckhausen) einschl. der Entleerung der Fäkalgruben ist ein funktionstüchtiges Kanalnetz einschl. notwendiger Sonderbauwerke vorzuhalten. Eine kontinuierliche Abwasserreinigung ist zu gewährleisten um dadurch Mensch und Umwelt zu schützen. Die Stadt Bad Münder erfüllt diese Aufgabe durch Beteiligung (51%) an der Abwasserentsorgungs-GmbH Bad Münder (AGM), die sich zu ihrer Betriebsführung der OEWA Leipzig bedient.
Rechtliche Grundlage dafür bildet die
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Satzung der Stadt Bad Münder am Deister über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke durch die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigungsanlage |
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Die Gebührenerhebung ist geregelt in der
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Wassergebühren
Die Wasserversorgung im Stadtgebiet Bad Münder wird durch folgende Dienstleister bzw. Verbände sichergestellt:
- Purena GmbH, Halchtersche Str. 33, 38304 Wolfenbüttel, für Bad Münder, Luttringhausen, Nettelrede, Nienstedt.
- Wasserbeschaffungsverband Eimbeckhausen-Schmarrie-Rohrsen-Beber, Koppelweg 8, 31848 Bad Münder,
- Wasserbeschaffungsverband Hamelspringe-Bakede-Egestorf-Böbber, Papenbrink 29, 31848 Bad Münder,
- Wasserbeschaffungsverband Süntelwald, Bennostr. 19, 31840 Hess. Oldendorf, für Flegessen, Hasperde, Klein Süntel,
- Wasserbeschaffungsverband Mühlenbachtal, Auf der Laake 20, 31848 Bad Münder, für Brullsen und Hachmühlen.
Für die Wasserbeschaffungsverbände Süntelwald und Mühlenbachtal werden die Gebühren aufgrund von Satzungen direkt von der Stadt Bad Münder erhoben, alle anderen Versorger erheben die entsprechenden Gebühren selbst.
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Niederschlagswassergebühren
Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und sonstigen befestigten Grundstücksfläche berechnet, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässert.
Als überbaute Flächen gelten die Gebäudegrundflächen. Als sonstige befestigte Flächen gelten z.B. Wege, Zufahrten, Hofbefestigungen und Terrassen.
Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 qm überbaute und sonstige befestigte Fläche.
Beiträge
Straßenausbaubeiträge
Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erhebt die Stadt Bad Münder nach Satzungsrecht von Anliegern Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge.
Bei erstmaliger Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge fällig, die 90% der Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme betragen, verteilt auf alle Grundstücke, die durch die Straße erstmalig erschlossen werden.
Bei Erneuerung oder Verbesserung bzw. Grundsanierung der öffentlichen Straßen werden Straßenausbaubeiträge erhoben, die je nach Art der Straße bis zu 75 % der Kosten betragen, verteilt auf alle anliegenden Grundstücke. Auch bei Straßen, die im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms ausgebaut werden, werden nach Abzug der Fördermittel die Kosten anteilig auf die Stadt Bad Münder und die Anlieger verteilt.
Stadtkasse
In der Stadtkasse erfolgt die Abwicklung des städtischen Zahlungsverkehrs. Hierzu gehört auch die Einziehung städtischer Forderungen. Die zeitnahe, wirtschaftliche und kundenfreundliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Gewährleistung der ständigen Zahlungsfähigkeit der Stadt sind dabei das Ziel.
Um zu gewährleisten, dass die städtischen Forderungen termingerecht eingezogen werden können, ist das Abbuchungsverfahren das geeignete Mittel. Es hilft auch dem Bürger, Mühe und Verdruss zu vermeiden; ein Vordruck für die Einzugsermächtigung ist deshalb hinterlegt.
Kerstin Zimmermann (Kassenleiterin) |
Zimmer 6 Tel.-Nr. 05042/943116 Fax-Nr. 05042/943155 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Birgit Graebel | Zimmer 6 Tel.-Nr. 05042/943119 Fax-Nr. 05042/943155 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Michaela Wilkening | Zimmer 6 Tel.-Nr. 05042/943115 Fax-Nr. 05042/943155 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |