Schließung des Entsorgungsparks Hameln und der Kompostplätze im Landkreis

Stand 20.03.20/10:00 Uhr

 

Pressemitteilung der Kreisabfallwirtschaft:

 

Die KreisAbfallWirtschaft (KAW) schließt ab Freitag, den 20. März 2020, alle Kompostplätze in den Städten und Gemeinden sowie den Entsorgungspark Hameln mit dem dortigen Kompostplatz und Wertstoffplatz. Die Schließung der Anlagen erfolgt auf unbestimmte Zeit.

 

Für die KAW hat die Abfallsammlung im Holsystem, also die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Grünschnitt, Altpapier sowie Sperrmüll, absolute Priorität. Die Einsammlung soll soweit wie möglich aufrechterhalten werden, um eine geordnete Entsorgung zu gewährleisten.

 

„Die Abfallentsorgung ist im Rahmen der Daseinsvorsorge, soweit es irgendwie möglich ist, sicherzustellen. Da auf unserem Entsorgungspark verschiedene Abfälle verarbeitet und umgeschlagen werden, ist es unabdingbar, einer Infektion des dort tätigen Fachpersonals entgegenzuwirken. Das gleiche Personal verarbeitet auch den Grünschnitt auf den Kompostplätzen. Sofern dies nicht mehr aufrechterhalten werden kann, müsste auch die Grünschnittabfuhr eingestellt werden. Mit dieser Entscheidung soll vor allem die Funktionsfähigkeit der Müllabfuhr im Landkreis gestützt werden. Ich bitte unsere Kunden dafür um Verständnis, aber ohne Einschnitte geht auch bei uns derzeit nicht“, so Betriebsleiterin Sabine Thimm.

 

Als wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus empfehlen zudem Bund und Länder derzeit eine Reduzierung persönlicher Kontakte. Dies gilt für alle Lebensbereiche und sollte von jedermann ernst genommen werden.

 

Die KAW folgt mit der Schließung der Entsorgungsanlagen für den Publikumsverkehr einer Empfehlung der Bunderegierung zur größtmöglichen Kontaktvermeidung zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus. Vielfach sind Personen derzeit zu Hause, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen. Wie eine Zunahme der Anlieferungen in den letzten Tagen belegt, wird die Zeit offensichtlich gern genutzt um Aufräumungsarbeiten, Frühjahrsputz, Renovierungs- und Gartenarbeiten vorzunehmen. Eine Anlieferung auf den Entsorgungsanlagen und der dortige Kontakt zu anderen Personen und KAW-Mitarbeitern gefährdet das angestrebte Schutzziel der Einschränkung persönlicher Kontakte.

 

Thimm rät deshalb dazu, „von derartigen, momentan sicherlich nicht unbedingt notwendigen, Aufräumaktionen Abstand zu nehmen bzw. diese zu verschieben bis alles wieder normal läuft“. Gleiches gilt auch für die Anmeldung von Sperrmüll. Die KAW bittet in dieser Ausnahmesituation, sich möglichst auf unaufschiebbare Anmeldungen, z.B. durch bevorstehende Umzugstermine, zu beschränken.

 

In außergewöhnlichen Situationen, z.B. Schadenfällen oder sehr kurzfristigen Wohnungsauflösungen, bietet die KAW ihren Kunden dennoch unbürokratische Hilfe an: Im Rahmen einer Einzelfallprüfung soll in diesen Fällen eine Entsorgung sichergestellt werden. Die KAW bittet, sich diesbezüglich an die Servicenummer 05151/9561-27 zu wenden.

 

Im Übrigen steht weiterhin das Angebot einer Sperrmüllblitzabfuhr zur Verfügung. Diese kann telefonisch unter 05151/9561-30 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angemeldet werden.

 

Die KAW weist abschließend darauf hin, dass mit Schließung der Kompostplätze auch die angekündigten Kompost-Aktionstage vom 26. März bis 04. April 2020 ersatzlos entfallen müssen.

 

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