Weitere Einschränkungen im Rahmen von Bestattungen

Stand 20.03.20/13:00

 

In Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont müssen ab sofort folgende Regelungen gelten:

 

Friedhöfe und Kapellen

 

Friedhofskapellen sind geschlossen.

 

Trauerfeiern dürfen ausschließlich unter freiem Himmel mit weniger als 50 Trauergästen, soweit diese einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander einhalten und alle Trauergäste mit Name und Anschrift dokumentiert werden, stattfinden.

 

 

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

Bad Münder Menü