Stand 20.03.20/13:00
In Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont müssen ab sofort folgende Regelungen gelten:
Friedhöfe und Kapellen
Friedhofskapellen sind geschlossen.
Trauerfeiern dürfen ausschließlich unter freiem Himmel mit weniger als 50 Trauergästen, soweit diese einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander einhalten und alle Trauergäste mit Name und Anschrift dokumentiert werden, stattfinden.