Stand 08.04.20/14:57 Uhr
Der Landkreis Hameln-Pyrmont informiert
Hinweise zu existenzsichernden Sozialleistungen:
- Bei Erstanträgen mit Leistungsbeginn ab dem 1. März 2020 wird die Vermögensprüfung für 6 Monate ausgesetzt sowie die Unterkunfts- und Heizkosten für die Dauer eines Jahres in tatsächlicher Höhe anerkannt
- Menschen, die bereits in der Vergangenheit Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter Hameln-Pyrmont oder vom Landkreis Hameln-Pyrmont erhalten haben und deren Bewilligungszeitraum ab dem 31.03.2020 ausläuft, erhalten automatisch eine Folgebewilligung für die nächsten 12 Monate in Höhe der bisher gewährten Leistung. Einer gesonderten Antragstellung oder Mitwirkung bedarf es hierzu nicht
- Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar: