Mitteilungen aus dem Stab (SAE)

Stand 06.05.20/08:00 Uhr

 

Spielplätze, Bolzplätze, Sportplätze und Skateranlage öffnen wieder

 

Aktuell gelten folgende Regelungen:

 

Der Besuch und die Nutzung der Spielplätze ist

  • durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr
  • unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig,
  • wenn sichergestellt ist, dass jede Person während des Aufenthalts einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.

Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen im Freien (Bolz- und Sportplätze) ist

  • zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig.
  • Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes von mindestens 2 Metern betreten und genutzt werden.
  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

Die Nutzung der Skateranlage ist

  • zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig.
  • Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

 

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