Trauerfeiern in Friedhofskapellen unter Auflagen wieder möglich

Stand 11.05.20/12:15 Uhr

 

Ab sofort können in den Friedhofskapellen der Stadt wieder Trauerfeiern unter Auflagen stattfinden. Dabei ist die geltende Mindestabstandregel von 1,5 m (Ausnahme: Personen des eigenen Hausstandes) einzuhalten. Dementsprechend ist die Bestuhlung deutlich reduziert worden. Es dürfen nur so viele Personen die Kapelle betreten, wie dort Stühle bereitgestellt sind. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen.

 

Eine Nutzung von Gesangbüchern o.ä. gemeinsam genutzten Gegenständen ist leider noch nicht möglich.

 

Der anschließende letzte Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt ist auf den engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfassen darf, beschränkt.

 

Auch auf dem weiteren Friedhofsgelände gelten die Mindesabstands- und Hygieneregelungen.

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