Informationen zur Notbetreuung

Stand 12.05.20/13.00 Uhr

 

Mitteilung des Landkreises (Auszug betreffend Bad Münder):

 

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

mit der am Samstag veröffentlichten Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen weitere Schritte in Richtung Ausweitung der Notbetreuung in den KiTas gegangen werden. Dieses soll die Familien entlasten und wird vor diesem Hintergrund begrüßt. Gleichwohl muss der Infektionsschutz weiterhin Berücksichtigung finden und es gibt daher auch weiterhin Höchstgrenzen und Hygienepläne, die es zu beachten gilt. Das bedeutet, es muss eine Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten erfolgen.

 

Am Montag, dem 11.05.2020 haben der Landkreis Hameln-Pyrmont und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die geänderten Rahmenbedingungen der Notbetreuung mit den Städten und Gemeinden erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Bislang musste mindestens ein Erziehungsberechtigter in einem systemkritischen Bereich oder in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufsfeld von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sein, um bei der Notbetreuung berücksichtigt werden zu können. Die Notbetreuung dient nach den neuen Kriterien nun auch dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf besteht sowie Kinder, die zum kommenden Schuljahr nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG schulpflichtig werden.

 

Die Kapazitäten können in den Einrichtungen entsprechend der Altersstruktur der jeweiligen Gruppe erhöht werden auf bis zu

 

  • acht Kindern, wenn überwiegend Kinder unter drei Jahren betreut werden
  • 13 Kindern, wenn überwiegend Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut werden und
  • zehn Kinder, wenn überwiegend Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden.

 

In den Einrichtungen, in denen es bislang schon eine hohe Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen gegeben hat, ist die Ausweitung entsprechend gering.

 

Trotz der oben beschriebenen Erweiterung der Notbetreuung bleibt der Betrieb in Kindertagesstätten eingeschränkt. Es wird weiterhin eine Auswahl der zu betreuenden Kinder zu treffen sein. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht weiterhin nicht.

 

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und Prüfkriterien wird die Entscheidung über die Notbetreuung zukünftig durch die Einrichtungsleitung Ihrer Kindertagesstätte getroffen. Bitte stellen Sie ab sofort dort den Antrag auf einen Platz in der Notbetreuung.

 

Die noch beim Landkreis Hameln-Pyrmont eingereichten Anträge vom 07.05.2020 und später werden von hier entsprechend weitergeleitet. Sie erhalten somit Nachricht von der Kindergartenleitung Ihres Kindes, ob für Ihr Kind ein Platz in der Notbetreuung zur Verfügung steht.

 

Seitens des Kultusministeriums ist deutlich herausgestellt worden, dass der Aufwuchs ab dem 11.05.2020 beginnen soll, aber nur sukzessive in maßvollen Schritten erfolgen kann. Daher bitten wir Sie um Geduld, wenn Ihre KiTa vor Ort noch Zeit für organisatorische Vorbereitungen zum Schutz Ihrer Kinder und der eingesetzten Mitarbeitenden benötigt.

 

Auch die Betreuung in der Kindertagespflege soll weiter aufwachsen. Hierzu besteht aktuell noch erheblicher Abstimmungsbedarf mit dem Kultusministerium. Nach Klärung der offenen Punkte erhalten die Kindertagespflegepersonen entsprechende Nachricht. 

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