Die Tatbestände, die zu einer Änderung des Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig.
Unter namensrechtlichen Erklärungen versteht man u.a. die Namenserteilung für minderjährige Kinder, Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens bei Eheschließungen oder Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Die Gebühr für eine Erklärung einer Namenserklärung beträgt 25,00 €.
Kontakt
Standesamt Bad Münder
Steinhof 1
31848 Bad Münder am Deister
Tel.: (05042) 943 - 147 oder - 148
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