Die Umsetzung und Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange und Erfordernisse im Rahmen von städtischen Entwicklungsaufgaben ist Teilaufgabe des Referates für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Als Leitlinie dient dabei der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont.

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