Feuerwehr
NOTRUF: 112
Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen sind Aufgaben der Gemeinden, der Landkreise und des Landes.
Brandschutz und Hilfeleistung obliegen den Gemeinden und Landkreisen gem. Paragraph 1 Absatz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises.
Dementsprechend ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Münder am Deister eine öffentliche Einrichtung derselben und in 13 Ortsfeuerwehren gegliedert. Neben der öffentlichen Feuerwehr gibt es noch die eigenständige Werkfeuerwehr Haworth-Dyes.
Feuerlöschwesen
Ihre Ansprechpartner/-innen aus der Verwaltung:
Petra Loges
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr
Verwaltungsgebäude Steinhof
Steinhof 1
Zimmer 5
Tel.-Nr.: 05042 / 943 - 170
Fax: 05042 / 943 - 150
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Tobias Pischel
Fachdienstleister Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr
Verwaltungsgebäude Steinhof
Steinhof 1
Zimmer 16
Tel.-Nr.: 05042 / 943 - 149
Fax: 05042 / 943 - 150
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, Termine außerhalb dieser allgemeinen Sprechzeiten zu vereinbaren.