Mitteilung aus dem Stab (SAE)
Stand 30.03.20/12:30 Uhr
Aktualisierte Regelungen für das Service-Büro:
- Nur in äußerst dringenden Fällen ist die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses und die Ausgabe derer möglich. Die Bewertung der Dringlichkeit wird vorab telefonisch durch die Sachbearbeiterinnen vorgenommen. Sofern ein absoluter Ausnahmefall vorliegt, erfolgt eine Terminabsprache.
- An- und Ummeldungen sind nach Terminabsprache möglich. Die An-/Ummeldeunterlagen werden per Post versandt. Nachdem die Unterlagen ausgefüllt sind, ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Hierbei wird das weitere Verfahren erläutert. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist notwendig, dies geschieht aber ohne persönlichen Kontakt. Der genaue Ablauf kann telefonisch mit den Mitarbeiterinnen des Servicebüros vorab geklärt werden.
Gleiches gilt für Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge und Meldebescheinigungen.
- Anträge auf Lohn-/Einkommensteuererklärung können telefonisch oder per E-Mail angefordert werden und werden dann per Post zugesandt. Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://lstn.niedersachsen.de/startseite/steuer/steuervordrucke/einkommensteuer/2019/einkommensteuer-2019-183393.html
- Die gelben Säcke liegen künftig im Eingang des Verwaltungsgebäudes Steinhof zur Abholung bereit. Wir bitten aufgrund von gegenseitige Rücksichtnahme jeden Haushalt darum, max. 2 Rollen zu entnehmen.
- Zahlungsverkehr erfolgt entweder über einen Briefkasten oder durch Überweisung.
Alle weiteren Aufgaben werden per Post, E-Mail oder telefonisch bearbeitet.
Die Mitarbeiterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefonisch unter 05042 / 943 - 111
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