Aktuelle Coronasituation

Mitteilung aus dem Stab (SAE)

Stand 20.03.20/07:15 Uhr - gilt bis zur Aktualisierung

 

Service-Büro

 

  • Nur in äußerst dringenden Fällen ist die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses und die Ausgabe derer möglich. Die Bewertung der Dringlichkeit wird vorab telefonisch durch die SachbearbeiterInnen vorgenommen. Sofern ein absoluter Ausnahmefall vorliegt, erfolgt eine Terminabsprache.
  • Anmeldungen sind nach Terminabsprache möglich. Die Anmeldeunterlagen werden per Post versandt. Nachdem die Unterlagen ausgefüllt sind, ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Hierbei wird das weitere Verfahren erläutert. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist notwendig, dies geschieht aber ohne persönlichen Kontakt. Der genaue Ablauf kann telefonisch mit den MitarbeiterInnen des Servicebüros vorab geklärt werden.
    Gleiches gilt für Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge und Meldebescheinigungen.
  • Bei Ummeldungen werden die Unterlagen per Post versandt und können nachdem sie ausgefüllt sind in den Briefkasten geworfen werden. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist hier nicht erforderlich, eine Information über den Einwurf in den Briefkasten wird aber gewünscht.
  • Anträge auf Lohn-/Einkommensteuererklärung können telefonisch oder per E-Mail angefordert werden und werden dann per Post zugesandt. Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
    https://lstn.niedersachsen.de/startseite/steuer/steuervordrucke/einkommensteuer/2019/einkommensteuer-2019-183393.html
  • Die gelben Säcke liegen künftig im Eingang des Verwaltungsgebäudes Steinhof zur Abholung bereit. Wir bitten aufgrund von gegenseitige Rücksichtnahme jeden Haushalt darum, max. 2 Rollen zu entnehmen.
  • Zahlungsverkehr erfolgt entweder über einen Briefkasten oder durch Überweisung.

 

Alle weiteren Aufgaben werden per Post, E-Mail oder telefonisch bearbeitet.

 

Die Mitarbeiterinnen sind wie folgt erreichbar:

 

Telefonisch unter 05042 / 943 - 111

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

13 Corona-Fälle im Landkreis Hameln-Pyrmont

Stand 18.03.20/18:00 Uhr

 

Pressemitteilung des Landkreises:

 

Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind heute, am 18.03.2020, insgesamt 13 Fälle einer Corona-Infektion bestätigt. Die Fälle verteilen sich im Kreisgebiet wie folgt:

 

6 in Hameln, 4 in Bad Pyrmont  und jeweils einer in Aerzen, Bad Münder und Coppenbrügge.

 

Die betroffenen Patienten wurden isoliert und befinden sich in Quarantäne.

 

Alle Infizierten werden, den Umständen entsprechend, medizinisch betreut.

 

Bei den betroffenen Personen handelt es sich sowohl um Reiserückkehrer, als auch um Personen, die Kontakt zu einer auf den Coronavirus (Sars-CoV-2) positiv getesteten Person hatten.

Die Behörden im Landkreis Hameln-Pyrmont ermitteln bereits die Kontakte der infizierten Personen, wie eng der Kontakt war und welche erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchzuführen sind.

 

Außerdem befinden sich 71  Personen der Kategorie 1 in angeordneter häuslicher Quarantäne.  

Eine Person befindet sich in stationärer Behandlung.

 

Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind hier www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.

 

Mitteilungen aus dem STAB (SAE)

Stand 18.03.20/09:30 gilt bis zur Aktualisierung

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport informierte am 17.03.2020 über folgende Dinge:

 

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

 

  • Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.
  • Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
  • Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
  • Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
  • Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingenderforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Mitteilung aus dem STAB (SAE)

Stand 17.03.20/12:56

 

1.Stichwahl zur Landratswahl

 

Durch Eilentscheidung des Landkreises Hameln-Pyrmont wurde der Wahltermin der Stichwahl auf den 05.04.2020 verschoben.

Die Stichwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt.

 

Alle bereits erteilten Wahlscheine behalten Ihre Gültigkeit. Alle Wahlberechtigten, die bislang noch keinen Wahlschein beantragt haben, erhalten in den folgenden Tagen automatisch einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen.

 

Die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ wird insofern ab sofort eingestellt, da alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen.

 

Das Verwaltungsgebäude Steinhof ist daher für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Umsetzung weiterer Maßnahmen

Stand 17.03.20/12:00

 

Der Stab (SAE) hat entschieden, dass zusätzlich die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

 

1. Eheschließungen

 

Im Trauzimmer des Verwaltungsgebäudes Steinhof werden weiterhin Eheschließungen durchgeführt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 6 Personen begrenzt.

 

 2. Friedhöfe und Kapellen

 

Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und die Vergabe der städtischen Friedhofskapellen gilt ab sofort bis auf weiteres:

 

Grundsätzlich wird empfohlen, auch auf den Freiflächen der städtischen Friedhöfe die allgemeinen Regelungen zur dringend notwendigen Reduzierung der Sozialkontakte einzuhalten, insbesondere die Abstandsempfehlungen zu beachten. Hier folgen evtl. noch weitere Einschränkungen in Umsetzung der von Land und Bund gestern veröffentlichten Maßnahmen.

 

In Trauerfällen ist es für jeweils bis zu 5 Personen möglich, nach Terminvereinbarung von den Verstorbenen im Vorfeld der Beisetzung Abschied zu nehmen.

 

Städtische Friedhofskapellen werden für private Trauerfeiern im engsten Familienkreis (maximal 10 Personen) unter Beachtung der aktuellen Hygieneempfehlungen überlassen.

 

Es werden zehn Sitzplätze zur Verfügung gestellt, die 1,50 bis 2,00 m auseinander stehen – Stehplätze sind nicht möglich.

 

Es erfolgt eine Ausschilderung, wonach dringend empfohlen wird, jeglichen Körperkontakt zu unterlassen (kein Händeschütteln, keine Umarmung).

 

  1. 3. Wochenmarkt

 

Der Wochenmarkt bleibt grundsätzlich geöffnet. Einzelfallentscheidungen erfolgen evtl. noch über das städtische Ordnungsamt.

 

  1. 4. städtische Spiel- und Sportplätze

 

Alle städtischen Spiel- und Sportplätze im Stadtgebiet werden geschlossen.

 

 

Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) und COVID-19

Stand 06.03.20 – gilt bis zur Aktualisierung

 

Bislang liegt im Landkreis Hameln-Pyrmont kein begründeter Verdachtsfall vor.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert aktuell über die Situation zum Erkrankungsgeschehen in Deutschland unter www.rki.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiches Informationsmaterial zu COVID-19 sowie Poster, Infographiken und Broschüren zur Hygiene unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html an.

 

Aktuelle regionale und überregionale Informationen erhalten Sie auch unter

 

www.niedersachsen.de/Coronavirus

 

www.hameln-pyrmont.de

Neuartiges Coronavirus (SARS-COV-2) und COVID-19

Stand 05.03.20 – gilt bis zur Aktualisierung

 

Bislang liegt im Landkreis Hameln-Pyrmont kein Verdachtsfall vor.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert aktuell über die Situation zum Erkrankungsgeschehen in Deutschland unter  www.rki.de

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiches Informationsmaterial zu COVID-19 sowie Poster, Infographiken und Broschüren zur Hygiene unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html an.

 

Aktuelle regionale und überregionale Informationen erhalten Sie auch unter

 

www.niedersachsen.de/Coronavirus

Aktualisierung der bestätigten Krankheitsfälle

Stand 17.03.20/12:00

 

Die Anzahl der im Landkreis Hameln-Pyrmont bestätigten Krankheitsfälle liegt aktuell bei 9 (+5 seit letzter Aktualisierung).

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hameln-pyrmont.de/corona

 

Innerhalb der Stadt Bad Münder ist weiterhin kein Krankheitsfall bekannt.

 

 

Coronavirus / Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Stand 15.03.20/12:30 Uhr

 

Die Stadtverwaltung ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen der Möglichkeiten telefonisch oder per eMail erreichbar.

 

Eine aktuelle Liste der Kontaktmöglichkeiten (Telefon / Fax / eMail) finden Sie hier.

 

 

Die Briefwahlstelle im Rahmen der Stichwahl zur Landratswahl ist geöffnet

 

Mo-Mi von 08:00-15:30 Uhr, Do von 08:00-17:30 Uhr, Fr von 08:00-13:00 Uhr

 

im Verwaltungsgebäude Steinhof.

 

Beachten Sie im Gebäude bitte die entsprechenden Hinweise.

 

Wählerinnen und Wähler werden gebeten eigenverantwortlich zu entscheiden, ob dabei die Inanspruchnahme der tatsächlichen "Brief"wahl angemessen sein kann, d.h. Übersendung des ausgefüllten Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) per Post oder Einwurf in den Postkasten am Verwaltungsgebäude Steinhof und Rücksendung der Briefwahlunterlagen ebenfalls per Post bzw. Überbringung durch städtischen Kurier.

 

Das "Angebot der Briefwahl an Ort und Stelle" könnte durch die eigene Entscheidung der Wahlberechtigten damit erheblich eingeschränkt werden.

 

 

Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) und COVID-19

  

Stand 13.03.20/12:30 Uhr- gilt bis zur Aktualisierung

 

Die Anzahl der im Landkreis Hameln-Pyrmont bestätigten Krankheitsfälle liegt aktuell bei 2 (+1 seit letzter Aktualisierung).

 

Innerhalb der Stadt Bad Münder ist weiterhin kein Krankheitsfall bekannt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hameln-pyrmont.de

 

Die Stadt Bad Münder hat am 12.03.2020 den sog. Stab (SAE) aktiviert. Innerhalb des Stabes wurden folgende Entscheidungen getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:

 

 

Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 und COVID-19 zu verlangsamen.

 

Dafür werden ab sofort bis zum Ablauf des 19.04.2020 zunächst folgende Maßnahmen umgesetzt:

  

  1. 1. Veranstaltungen der Stadt

Veranstaltungen der Stadt werden abgesagt.

Davon betroffen sind auch

  • der Wochenmarkt
  • Frühjahrsputzaktionen und weitere, etwaige Veranstaltungen der Ortsräte
  • Veranstaltungen der Feuerwehren einschl. der Osterfeuer

Die Veranstaltungen der GeTour GmbH werden ebenfalls abgesagt.

 

  1. 2. Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden

Die Stadt empfiehlt Vereinen und Verbänden, Veranstaltungen in eigener Verantwortung ebenfalls abzusagen.

 

  1. 3. Sitzungen der städtischen Gremien

Bereits terminierte Sitzungen der städtischen Gremien (Ortsräte, Ausschüsse, Stadtrat) werden abgesagt, davon betroffen ist auch die Sitzung des Rates am 19.03.2020. Zu weiteren Sitzungen wird aktuell nicht eingeladen.

 

  1. 4. Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung bleibt ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen der Möglichkeiten telefonisch oder per eMail erreichbar. Aktuelle Detailregelungen dazu sind künftig abrufbar unter www.bad-muender.de

 

Ausgenommen davon ist die Möglichkeit der Briefwahl im Rahmen der Stichwahl der Landratswahl. Diese ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude Steinhof uneingeschränkt möglich.

Wählerinnen und Wähler werden gebeten eigenverantwortlich zu entscheiden, ob dabei die Inanspruchnahme der tatsächlichen "Brief"wahl angemessen sein kann, d.h. Übersendung des ausgefüllten Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) per Post oder Einwurf in den Postkasten am Verwaltungsgebäude Steinhof und Rücksendung der Briefwahlunterlagen ebenfalls per Post bzw. Überbringung durch städtischen Kurier. Das "Angebot der Briefwahl an Ort und Stelle" könnte durch die eigene Entscheidung der Wahlberechtigten damit erheblich eingeschränkt werden.

 

  1. 5. Schulen, städtische KiTa's, Kinder- und Jugendarbeit

 

5.1 Die städtischen Grundschulen bleiben gemäß Entscheidung des Landes Niedersachsen vom 16.03. bis 18.04.2020 geschlossen. Eine Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigen aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge wird von 08:00 – 13:00 Uhr eingerichtet.

 

5.2 Die städtischen KiTa's bleiben ab dem 16.03. bis 18.04.2020 geschlossen. Eine Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigen aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge wird eingerichtet.

 

5.3 Die geplante Osterferienbetreuung in der Zeit vom 30.03. bis 09.04.2020 entfällt.

 

5.4 Das POINT bleibt ab sofort geschlossen.

 

5.5 Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten gilt zur Beschränkung des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Landesbildungszentren, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe eine Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, abrufbar unter www.hameln-pyrmont.de – Betretungsverbot !

 

  1. 6. Nutzung städtischer Liegenschaften

Turnhallen, Dorfgemeinschaftshäuser etc., die vertraglich Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden, können im Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelungen weiter genutzt werden. Die Stadt empfiehlt Vereinen und Verbänden, die Nutzungen in eigener Verantwortung auszusetzen.

 

Sollten in diesem Rahmen dennoch Sportveranstaltungen in städtischen Turnhallen durchgeführt werden, finden diese ohne Zuschauer statt.

 

Darüber hinausgehende Nutzungen werden ab sofort nicht mehr zugelassen, d.h. die Turnhallen, Schulaulen, Dorfgemeinschaftshäuser etc. bleiben geschlossen. Ausgenommen bleibt eine schulische Nutzung der Turnhallen und Schulaulen im Rahmen einer Notfallbetreuung.

 

  1. 7. Stadtbücherei und Ortsteilsbüchereien

Alle Büchereien in städtischer Verantwortung bleiben ab sofort geschlossen.

 

  1. 8. Bürgertelefon

Für Fragen ist ein Bürgertelefon der Stadt unter den Rufnummern 943-188 und 943-288 eingerichtet.

 

Die Erreichbarkeit wird zunächst festgesetzt auf

 

Samstag, 14.03., 09:00 - 12:00 Uhr.

 

Ab Montag, 16.03.: Montag-Freitag 09:00-16:00 Uhr

 

 

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat ebenfalls ein Bürgertelefon für allgemeine Fragen eingerichtet, die Erreichbarkeit ist veröffentlicht unter www.hameln-pyrmont.de

 

Ebenfalls dort wird bei einem Verdacht, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, folgende Vorgehensweise empfohlen:

  • Zuerst ist telefonisch der Hausarzt zu kontaktieren, um eine eventuell erforderliche Behandlung zu besprechen
  • Außerhalb der hausärztlichen Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar

 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert aktuell über die Situation zum Erkrankungsgeschehen in Deutschland unter www.rki.de

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiches Informationsmaterial zu COVID-19 sowie Poster, Infographiken und Broschüren zur Hygiene unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

Aktuelle überregionale Informationen erhalten Sie auch unter www.niedersachsen.de/Coronavirus

 

Neuartiges Coronavirus (SARS-COV-2) und COVID-19

Stand 10.03.20 - gilt bis zur Aktualisierung

 

Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde am 09.03.2020 ein Krankheitsfall bestätigt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hameln-pyrmont.de

 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert aktuell über die Situation zum Erkrankungsgeschehen in Deutschland unter www.rki.de

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiches Informationsmaterial zu COVID-19 sowie Poster, Infographiken und Broschüren zur Hygiene unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html an.

 

Aktuelle überregionale Informationen erhalten Sie auch unter

 

www.niedersachsen.de/Coronavirus

 

 

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