Mobile Impfteams nehmen ihre Arbeit auf – Erste Impftermine im Landkreis Hameln-Pyrmont
Die mobilen Impfteams des DRK nehmen im Landkreis Hameln-Pyrmont ihre Arbeit auf und können schon in dieser Woche an folgenden öffentlichen Orten Impfungen gegen das Corona-Virus anbieten:
Mittwoch, 20. Oktober 2021:
- 9:30-16:00 Uhr in Bad Münder: Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14A, 31848 Bad Münder
- 9:30-16:00 Uhr in Bad Pyrmont: Konzerthaus, Schloßstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
Donnerstag, 21. Oktober 2021:
- 9:30-16:00 Uhr in Hessisch Oldendorf: Sparkasse Hameln-Weserbergland, Marktplatz 2, 31840 Hessisch Oldendorf
- 9:30-16:00 Uhr in Bad Pyrmont: Konzerthaus, Schloßstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
Freitag, 22. Oktober 2021:
- 9:30-16:00 Uhr in Hessisch Oldendorf: Sparkasse Hameln-Weserbergland, Marktplatz 2, 31840 Hessisch Oldendorf
- 9:30-16:00 Uhr in Hameln: Stadtgalerie (Untergeschoss), Pferdemarkt 1, 31785 Hameln
Samstag, 23. Oktober 2021:
- 9:30-16:00 Uhr in Hameln: Stadtgalerie (Untergeschoss), Pferdemarkt 1, 31785 Hameln
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Geimpft werden können alle Personen ab 12 Jahren. Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Personen, die geimpft werden möchten, werden gebeten, ihren Personalausweis oder einen anderen Ausweis sowie ihren Impfpass mitzubringen. Bei einem spontanen Besuch wird ein Nachweis zur Beilage in den Impfpass ausgehändigt.
Die mobilen Impfteams des DRK führen im Rahmen dieser Impfaktionen Erst-, Zweit und ggf. Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) mit dem Impfstoff von BionTech durch. Bei Zweitimpfungen müssen 4 Wochen zwischen den Terminen der Erst- und Zweitimpfung liegen. Auffrischungsimpfungen werden für Personen über 70 Jahren, Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem empfohlen. Hier sollten seit der Zweitimpfung mindestens 6 Monate vergangen sein.
Es kann es sein, dass bei großem Andrang bereits vor Ende des Impfzeitraums keine Impfungen mehr möglich sind. Ein Anspruch auf eine Impfung besteht nicht.