Stiftung St. Annen- und St. Bartholomäi-Lehen

Stiftungsgeschichte

Unsere Stiftung bestand früher aus zwei selbständigen Stiftungen, nämlich

  1. aus dem im Oktober 1353 von den Brüdern Theodor, Hans und Hartmann Ading gestifteten und von Diederich Ading im Jahre 1484 neu fundierte St. Bartholomäi-Lehen und
  2. aus dem am 22. August 1460 von Dietrich Langehans und Heinrich Lüder, genannt Korteslippe, gestifteten St. Annen-Lehen.

Die Rechtsverhältnisse beider Lehen wurden durch den Visitationsabschluss (= Urkunde mit öffentliche-rechtlichen Bestimmungen) vom 13.04.1543 der damaligen Landesherren neu geordnet. Darin wurde ausdrücklich festgelegt, dass beide Lehen für Stipendien „für arme Knaben aus den Geschlechtern, von denen sie herkommen ....“ bestimmt sind.

In der Folgezeit sind über die Verwaltung unserer Lehen und die Verwendung der Einkünfte wiederholt Anordnungen ergangen und Vereinbarungen getroffen worden. Nach dem 2. Weltkrieg hat die Stadt Bad Münder in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Kirche und Lehensfreundschaft) eine neue Satzung erlassen. Sie legt die früher als selbständige Stiftungen bestehenden St. Annen- und St. Bartholomäi-Lehen zu einer Stiftung bürgerlichen Rechts mit dem Namen St. Annen- und St. Bartholomäi-Lehen zusammen.

Um sich den geänderten Verhältnisses anzupassen und aus einer alten Stiftung eine moderne Stiftung mit Traditionen zu machen, wurde die ursprüngliche Satzung bereits mehrmals angepasst. So sind zum Beispiel nicht nur mehr Knaben, sondern auch Mädchen zum Bezug eines Stipendiums sowie der Lehenssemmel berechtigt. Erhielten früher höhergestellte Persönlichkeiten größere und "feinere" Semmeln, so ist die Semmelgröße und -güte in Zeiten der Gleichberechtigung nunmehr für jeden gleich.

Dass beide früher selbständigen Lehen Kriege und Geldentwertungen überdauert haben und noch heute leistungsfähig sind, verdanken wir dem Umstand, dass die gestifteten Vermögensteile aus Ländereien bestehen, aber auch der Tatsache, dass alle Personen und Stellen, die mit der Verwaltung befasst waren, sich vorbehaltlos für eine Erhaltung des Vermögens und damit der Stiftung eingesetzt haben.

Bei der Stadt Bad Münder am Deister werden noch heute für beide Stiftungen Stammbäume geführt, in denen Namen und Geburtsdatum verzeichnet werden. Nur Personen, die in diese Stammbäume eingetragen sind, sind berechtigt ein Stipendium zu beantragen und einen Lehenssemmel zu beziehen.

 

Geschäftsführung

Rechtlicher Vertreter und Verwalter der Stiftung St. Annen- und St. Bartholomäi-Lehen ist der Rat der Stadt Bad Münder am Deister. Dieser hat als Geschäftsführerin bestellt:
 
Frau
Stefanie Brockschmidt
Steinhof 1
31848 Bad Münder am Deister
 
Tel.: (05042) 943 – 136
Fax: (05042) 943 – 155
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