Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge

Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erhebt die Stadt Bad Münder nach Satzungsrecht von Anliegern Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge.
 
Bei erstmaliger Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge fällig, die 90% der Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme betragen, verteilt auf alle Grundstücke, die durch die Straße erstmalig erschlossen werden.
 
Bei Erneuerung oder Verbesserung bzw. Grundsanierung der öffentlichen Straßen werden Straßenausbaubeiträge erhoben, die je nach Art der Straße bis zu 75 % der Kosten betragen, verteilt auf alle anliegenden Grundstücke. Auch bei Straßen, die im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms ausgebaut werden, werden nach Abzug der Fördermittel die Kosten anteilig auf die Stadt Bad Münder und die Anlieger verteilt.

weitere Informationen bekommen Sie bei:

Birgit Engel
Fachdienst 1.13 Finanzen
Rathaus, Zimmer 7 (EG)
Tel: 05042 / 943 - 110
Fax: 05042 / 943 - 155
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

Bad Münder Menü