Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erhebt die Stadt Bad Münder nach Satzungsrecht von Anliegern Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge.
Bei erstmaliger Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge fällig, die 90% der Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme betragen, verteilt auf alle Grundstücke, die durch die Straße erstmalig erschlossen werden.
Bei Erneuerung oder Verbesserung bzw. Grundsanierung der öffentlichen Straßen werden Straßenausbaubeiträge erhoben, die je nach Art der Straße bis zu 75 % der Kosten betragen, verteilt auf alle anliegenden Grundstücke. Auch bei Straßen, die im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms ausgebaut werden, werden nach Abzug der Fördermittel die Kosten anteilig auf die Stadt Bad Münder und die Anlieger verteilt.
weitere Informationen bekommen Sie bei:
Birgit Engel
Fachdienst 3.31 Tiefbau
Rathaus, Zimmer 8 (EG)
Tel: 05042 / 943 - 121
Fax: 05042 / 943 - 155
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E-Mail:
und
Anna Placzko
Fachdienst 3.31 Tiefbau
Rathaus, Zimmer 5 (EG)
Tel: 05042 / 943 - 118
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