Steueramt und Stadtkasse

 

Für aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen klicken Sie bitte auf das obenstehende Logo. 

 

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 1.13 - Finanzen erhalten Sie gern weitergehende Informationen, Beratung und sonstige Serviceleistungen zu den folgenden Themenkomplexen:

Grundsteuer A und B

Grundsteuern sind Realsteuern (auch Objektsteuern genannt). Die Grundsteuer knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Die Steuern werden von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Grundbesitz ist
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte und die Festlegung des Einheitswertes.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung bzw. mit einer gesonderten Satzung die Hebesätze und erlässt die Steuerbescheide. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

 

Gewerbesteuern

Die Gewerbesteuern sind eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Grundlage für die Gewerbesteuern bildet der vom Finanzamt an Gewerbetreibende erstellte Gewerbesteuer-messbescheid. Der festgesetzte Steuermessbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und bildet so die zu entrichtende Steuer.

 

Hundesteuern

Mit der Hundesteuer wird das Halten eines Hundes besteuert. Die Grundlage hierfür bildet die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münder am Deister. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird

 

Niederschlagswassergebühren

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und sonstigen befestigten Grundstücksfläche berechnet, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässert.
Als überbaute Flächen gelten die Gebäudegrundflächen. Als sonstige befestigte Flächen gelten z.B. Wege, Zufahrten, Hofbefestigungen und Terrassen.

Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 qm überbaute und sonstige befestigte Fläche.

 

Spielgerätesteuern

Die Stadt erhebt Vergnügungssteuer in Form einer Spielgerätesteuer für die entgeltliche Benutzung von Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten, -geräten und -automaten einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und darüber hinaus von allen Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, an allen anderen Aufstellorten, soweit sie der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind.

 

Wassergebühren

Die Wasserversorgung im Stadtgebiet Bad Münder wird durch folgende Dienstleister bzw. Wasserbeschaffungsverbände sichergestellt:

Purena GmbH, Halchtersche Str. 33, 38304 Wolfenbüttel, für Bad Münder, Luttringhausen, Nettelrede, Nienstedt

Wasserbeschaffungsverband Eimbeckhausen-Schmarrie-Rohrsen-Beber, Koppelweg 8,
31848 Bad Münder

Homepage: https://wbv-eimbeckhausen.de/   

Vorsitzender:
Friedrich Lange
Koppelweg 8
31848 Bad Münder / OT Eimbeckhausen
Tel.: 05042 / 81154

Wassermeister:
Hans Kloß
Köhlerstr. 11
31848 Bad Münder
Tel.: 05042 / 8352
Fax: 05042 / 81019

 

Wasserbeschaffungsverband Hamelspringe-Bakede-Egestorf-Böbber, Papenbrink 29, 31848 Bad Münder

     

Verbandsvorsteher:
Peter Meyer
Papenbrink 29
31848 Bad Münder
Tel.: 05042 / 5098676
       05042 / 2546
Fax: 05042 / 5270731

Verbandsingenieur:
Oliver Wesemann
Schulstr. 31
31848 Bad Münder
Tel.: 05042 / 929810
Fax: 05042 / 929824

Wassermeister:
Fritz Mensing
Alter Kirchweg 15
31848 Bad Münder
Handy: 0157 / 30307788

Wasserbeschaffungsverband Süntelwald, Bennostr. 19, 31840 Hess. Oldendorf
für Flegessen, Hasperde, Klein Süntel

     

Verbandsvorsteher:
Norbert Beine
Bennostr. 19
31840 Hess. Oldendorf / OT Bensen
Tel.: 05152 / 6246 (privat)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vorstandsmitglied:
Detlef Olejniczak
Am Steinbach 23
31848 Bad Münder
Tel.: 05042 / 51655
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Technische Betriebsführung:
Stadtwerke Hess. Oldendorf GmbH
Steinbrinksweg 1
31840 Hess. Oldendorf
Tel.: 05152 / 782 - 0
Fax: 05152 / 782 - 206

 

Wasserbeschaffungsverband Mühlenbachtal, Auf der Laake 20, 31848 Bad Münder,
für Brullsen und Hachmühlen

   

Vorsteher:
Maik Schaumäker
Deisterstraße 14
31848 Springe / OT Altenhagen
Tel.: 05041 / 620118
Handy: 0176 / 45710239
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Techniker:
Björn Waldeck
31848 Bad Münder / OT Hachmühlen
Handy: 0162 / 2170486

 
Für die Wasserbeschaffungsverbände Süntelwald und Mühlenbachtal werden die Gebühren aufgrund von Satzungen direkt von der Stadt Bad Münder erhoben, alle anderen Versorger erheben die entsprechenden Gebühren selbst.

 

Abwassergebühren

Im Rahmen der zentralen bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung (Kläranlagen Bad Münder und Eimbeckhausen) einschl. der Entleerung der Fäkalgruben ist ein funktionstüchtiges Kanalnetz einschl. notwendiger Sonderbauwerke vorzuhalten. Eine kontinuierliche Abwasserreinigung ist zu gewährleisten um dadurch Mensch und Umwelt zu schützen. Die Stadt Bad Münder erfüllt diese Aufgabe durch Beteiligung (51%) an der Abwasserentsorgungs-GmbH Bad Münder (AGM), die sich zu ihrer Betriebsführung der Veolia Wasser Deutschland GmbH bedient.

Rechtliche Grundlage dafür bildet die

 

Die Gebührenerhebung ist geregelt in der

 

Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge

Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erhebt die Stadt Bad Münder nach Satzungsrecht von Anliegern Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge.
Bei erstmaliger Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge fällig, die 90% der Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme betragen, verteilt auf alle Grundstücke, die durch die Straße erstmalig erschlossen werden.
Bei Erneuerung oder Verbesserung bzw. Grundsanierung der öffentlichen Straßen werden Straßenausbaubeiträge erhoben, die je nach Art der Straße bis zu 75 % der Kosten betragen, verteilt auf alle anliegenden Grundstücke. Auch bei Straßen, die im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms ausgebaut werden, werden nach Abzug der Fördermittel die Kosten anteilig auf die Stadt Bad Münder und die Anlieger verteilt.
 
Neben den Veranlagungen zur Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer sowie zu den Schmutz-, Niederschlags- und Frischwassergebühren für den Einzugsbereich der Wasserbeschaffungsverbände Süntelwald (OT. Flegessen, Hasperde, Klein Süntel) sowie Mühlenbachtal (OT. Brullsen und Hachmühlen) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als erste Anlaufstelle für alle steuer- und abgaberechtlichen Fragen zur Verfügung.
 
Wir helfen ebenso in allen Beitragsangelegenheiten (Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Abwasserbeiträge), in Fragen zum Zahlungsverkehr und in allen Haushaltsangelegenheiten der Stadt Bad Münder am Deister.
 
Sie finden uns im Erdgeschoss des Rathauses, Obertorstraße 1, zu den allgemeinen Sprechzeiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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