Für aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen klicken Sie bitte auf das obenstehende Logo.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 1.13 - Finanzen erhalten Sie gern weitergehende Informationen, Beratung und sonstige Serviceleistungen zu den folgenden Themenkomplexen:
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuern
Die Gewerbesteuern sind eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Grundlage für die Gewerbesteuern bildet der vom Finanzamt an Gewerbetreibende erstellte Gewerbesteuer-messbescheid. Der festgesetzte Steuermessbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und bildet so die zu entrichtende Steuer.
Hundesteuern
Mit der Hundesteuer wird das Halten eines Hundes besteuert. Die Grundlage hierfür bildet die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münder am Deister. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird
Niederschlagswassergebühren
Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und sonstigen befestigten Grundstücksfläche berechnet, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässert.
Als überbaute Flächen gelten die Gebäudegrundflächen. Als sonstige befestigte Flächen gelten z.B. Wege, Zufahrten, Hofbefestigungen und Terrassen.
Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 qm überbaute und sonstige befestigte Fläche.
Spielgerätesteuern
Die Stadt erhebt Vergnügungssteuer in Form einer Spielgerätesteuer für die entgeltliche Benutzung von Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten, -geräten und -automaten einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und darüber hinaus von allen Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, an allen anderen Aufstellorten, soweit sie der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind.
Wassergebühren
Die Wasserversorgung im Stadtgebiet Bad Münder wird durch folgende Dienstleister bzw. Wasserbeschaffungsverbände sichergestellt:
Purena GmbH, Halchtersche Str. 33, 38304 Wolfenbüttel, für Bad Münder, Luttringhausen, Nettelrede, Nienstedt
Wasserbeschaffungsverband Eimbeckhausen-Schmarrie-Rohrsen-Beber, Koppelweg 8, |
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Homepage: https://wbv-eimbeckhausen.de/ | |
Vorsitzender: |
Wassermeister: |
Wasserbeschaffungsverband Hamelspringe-Bakede-Egestorf-Böbber, Papenbrink 29, 31848 Bad Münder |
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Verbandsvorsteher: |
Verbandsingenieur: |
Wassermeister: |
Wasserbeschaffungsverband Süntelwald, Bennostr. 19, 31840 Hess. Oldendorf |
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Verbandsvorsteher: |
Vorstandsmitglied: |
Technische Betriebsführung: |
Wasserbeschaffungsverband Mühlenbachtal, Auf der Laake 20, 31848 Bad Münder, |
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Vorsteher: |
Techniker: |
Für die Wasserbeschaffungsverbände Süntelwald und Mühlenbachtal werden die Gebühren aufgrund von Satzungen direkt von der Stadt Bad Münder erhoben, alle anderen Versorger erheben die entsprechenden Gebühren selbst.
Abwassergebühren
Im Rahmen der zentralen bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung (Kläranlagen Bad Münder und Eimbeckhausen) einschl. der Entleerung der Fäkalgruben ist ein funktionstüchtiges Kanalnetz einschl. notwendiger Sonderbauwerke vorzuhalten. Eine kontinuierliche Abwasserreinigung ist zu gewährleisten um dadurch Mensch und Umwelt zu schützen. Die Stadt Bad Münder erfüllt diese Aufgabe durch Beteiligung (51%) an der Abwasserentsorgungs-GmbH Bad Münder (AGM), die sich zu ihrer Betriebsführung der Veolia Wasser Deutschland GmbH bedient.
Rechtliche Grundlage dafür bildet die
Die Gebührenerhebung ist geregelt in der
Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge