Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen (über 8.200 Kfz/Tag)
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie der § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichten die Gemeinde zur Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.
Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten. Sie erfassen Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet (= Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke über 8.200 Kfz/Tag), welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Damit machen Sie Lärmprobleme und negative Auswirkungen sichtbar. Der Lärmaktionsplan enthält eine Analyse dieser Lärmsituation. Er kann Schwerpunkte deutlich machen und eine Priorisierung vornehmen. Darüber hinaus kann er Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen.
Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes werden die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Verfahrensstand:
Für Bad Münder wurde 2020 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt und beschlossen.
Im Februar 2024 hat der Verwaltungsausschuss die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Ein Ingenieurbüro wurde mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes beauftragt.
Am 12.09.2024 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorgestellt und zur öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) beschlossen. Der Beteiligungszeitraum läuft vom 19.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 (siehe auch Bekanntmachung unter Dateien unten).
Dateien: