Nach den entsprechenden Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abriss baulicher Anlagen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
Bauanträge
Baugenehmigungsbehörde für den Stadtbereich Bad Münder ist der Landkreis Hameln-Pyrmont. Bauanträge sind dort in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Im Regelfall sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Formeller Bauantrag
- Lageplan
- Übersichtsplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung der Grundflächen und Geschossflächenzahl des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnflächen
- Nachweis der erforderlichen Einstellplätze
- Bautechnische Nachweise
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 NBauO
Bestimmte Baumaßnahmen sind nach § 60 NBauO verfahrensfrei. Details sind im Anhang zur NBauO geregelt.
Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 62 NBauO
Gemäß § 62 NBauO sind in Wohn- Gewerbe- und Industriegebieten, für die ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen von der Baugenehmigungspflicht freigestellt.
Der Bauherr hat einen Entwurfsverfasser zu bestellen, der bestimmte fachliche Anforderungen gemäß der NBauO erfüllt und ausreichend haftpflichtversichert ist. Für die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Gestaltungsvorschriften sowie aller Vorgaben des öffentlichen Baurechts (z.B. Grenzabstände, Brandschutz) sind allein der Bauherr und der Entwurfsverfasser verantwortlich. Die notwendigen Bauunterlagen werden nicht durch die Stadt Bad Münder oder den Landkreis Hameln-Pyrmont geprüft.
Bauvorhaben nach § 62 NBauO sind der Baugenehmigungsbehörde anzuzeigen.
Vordrucke:
https://www.hameln-pyrmont.de/index.php?object=tx,2561.2&ModID=10&FID=2561.266.1
Ulrike Behrens
Tel: (05042) 943 - 125
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder
Astrid Exner
Tel: (05042) 943 - 238
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!