Bauanträge
Nach den entsprechenden Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abriss baulicher Anlagen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont.
Ab dem 01.01.2024 sind Abbruchanzeigen, Bauanzeigen, Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung, Anträge auf Zulassung einer Abweichung und Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung sowie Bauvoranfragen vom Entwurfsverfasser digital unter https://gekos.hameln-pyrmont.de/gekos/ beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont einzureichen. Melden Sie sich bitte mit Ihrer BundID (https://id.bund.de/de) an. Anschließend werden Sie zur digitalen Antragstellung geleitet.
Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung bzw. zum Online-Bauportal finden Sie unter folgendem Link: https://www.hameln-pyrmont.de/bauaufsichtsamt-genehmigungsverfahren
Allgemeine Informationen zum Bauaufsichtsamt finden Sie unter folgendem Link: https://www.hameln-pyrmont.de/bauaufsichtsamt
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 NBauO
Bestimmte Baumaßnahmen sind nach § 60 NBauO verfahrensfrei. Details sind im Anhang zur NBauO geregelt.
Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 62 NBauO
Gemäß § 62 NBauO sind in Wohn- Gewerbe- und Industriegebieten, für die ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen von der Baugenehmigungspflicht freigestellt.
Der Bauherr hat einen Entwurfsverfasser zu bestellen, der bestimmte fachliche Anforderungen gemäß der NBauO erfüllt und ausreichend haftpflichtversichert ist. Für die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Gestaltungsvorschriften sowie aller Vorgaben des öffentlichen Baurechts (z.B. Grenzabstände, Brandschutz) sind allein der Bauherr und der Entwurfsverfasser verantwortlich. Die notwendigen Bauunterlagen werden nicht durch die Stadt Bad Münder oder den Landkreis Hameln-Pyrmont geprüft.
Die gesicherte verkehrs- und abwassertechnische Erschließung des Bauvorhabens muss durch die Stadt Bad Münder vorab auf Antrag bestätigt und erteilt werden. Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.
Tel: (05042) 943 - 125
E-Mail:
Entwässerungsantrag
Für einen Neuanschluss an das Abwassernetz oder die Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Entwässerungsantrag zu stellen. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist in 2-facher Ausfertigung schriftlich bei der Stadt Bad Münder zu stellen.