Für den Stadtkern von Bad Münder und die einzelnen Ortskerne der Ortsteile von Bad Münder wurden Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen erlassen:
Örtliche Bauvorschriften können auch in Form von sonstigen gestalterischen Festsetzungen in Bebauungsplänen erlassen werden. Diese betreffen überwiegend die Gestaltung von Dächern, Fassaden, Gebäudehöhen, Sockelhöhen, Einfriedungen und Werbeanlagen