Energieberichte

Nach § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) ist die Kommune dazu verpflichtet, Energieberichte für ihre kommunalen Liegenschaften zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln. Erstmalig war der Energiebericht für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen. Der Bericht wird fortgeschrieben.

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