ServiceBüro

 

Seit November 1997 bietet die Stadt Bad Münder am Deister mit dem Service-Büro eine zentrale Anlaufstelle für viele Behördenangelegenheiten. Hier erhalten Sie ein Servicepaket, das Ihnen helfen soll, auf schnellstem Wege Ihre Anliegen zu erledigen und Informationen zu erhalten. Das aufgeschlossene Team im Service-Büro nimmt gerne Ihre Wünsche entgegen.

 

Nach Terminvereinbarung haben wir für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Setzen Sie sich bitte telefonisch (943-111) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) für eine Terminabstimmung, ggf. erneute Terminabstimmung, mit uns in Verbindung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
 
Montag bis Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach geänderter Vereinbarung.

 


Tel: (05042) 943-111

Fax: (05042) 943-153

Sie finden uns:
Stadt Bad Münder am Deister
Service-Büro
Obertorstr.  3
31848 Bad Münder

E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Service-Büro:

  • Allgemeine Informationen über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
  • An- und Ummeldungen, Abmeldungen ins Ausland
  • Antragsausgabe (Lohnsteuerjahresausgleich, Anträge auf Feststellung Schwerbehindereigenschaft, Rundfunkgebührenbefreiung, Wohngeldanträge etc.)
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Bankeinzugsermächtigungen für die Stadtkasse (Ausgabe und Entgegennahme)
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Fotokopien (keine standesamtlichen Beurkundungen)
  • Bescheinigungen (Aufenthalts-, Identitätsbescheinigungen usw.)
  • Führungszeugnisse (Antragsstellung)
  • Fundsachen
  • Gelbe Säcke (Ausgabe)
  • Gewerbezentralregister (Antragsstellung)
  • Gutscheine für das Rohmelbad
  • Informationen für Gäste
  • Informationsmaterial (Informationsbroschüre, etc.)
  • Kinderpässe
  • Müllsäcke (Verkauf)
  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Sammlung Ortsrecht (Einsichtnahme)
  • Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Vorläufige Personalausweise
  • Vorläufige Reisepässe

 

 

Hier die wichtigsten Regelungen des Bundesmeldegesetzes im Überblick:

Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten und löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen ab.
Damit gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung anzumelden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
 
Die Abmeldung einer Wohnung ist dagegen nur dann erforderlich, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, vorzunehmen.
 
Eine Abmeldung muss innerhalb eines Zeitfensters von einer Woche vor dem Auszug und zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Der Auszug ist vom Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.

 

 

Mitwirkungspflicht des Vermieters – Wohnungsgeberbestätigung

Neu eingeführt  wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.
Der Wohnungsgeber (Wohnungseigentümer, bei Untervermietung der Hauptmieter, oder deren Beauftragte) ist gesetzlich verpflichtet, dem meldepflichtigen Wohnungsnehmer den Einzug oder Auszug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.
Diese Bestätigung ist Meldebehörde bei der Anmeldung und der Abmeldung vorzulegen.
 
Das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ finden Sie als Download hier
und erhalten dies natürlich auch direkt im Service-Büro der Stadt Bad Münder.

 

 

Aktuelle Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz:

 

Formulare:

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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