Seit November 1997 bietet die Stadt Bad Münder am Deister mit dem Service-Büro eine zentrale Anlaufstelle für viele Behördenangelegenheiten. Hier erhalten Sie ein Servicepaket, das Ihnen helfen soll, auf schnellstem Wege Ihre Anliegen zu erledigen und Informationen zu erhalten. Das aufgeschlossene Team im Service-Büro nimmt gerne Ihre Wünsche entgegen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Tel: (05042) 943-111
Fax: (05042) 943-153
Sie finden uns:
Stadt Bad Münder am Deister
Service-Büro
Obertorstr. 3
31848 Bad Münder
E-Mail Adresse:
AKTUELL
Bitte beachten Sie, dass es momentan zu deutlich längeren Lieferzeiten bei den Ausweisdokumenten kommt! Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Die Kinder erhalten nun Personalausweise oder Reisepässe.
Bitte rechnen Sie bei Ihrem Besuch mit Wartezeiten (insbesondere vor und in den Ferienzeiten).
Diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Service-Büro:
- An- und Ummeldungen in Bad Münder und Ortsteilen, Abmeldungen ins Ausland
- Antragsausgabe (Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich, Anträge auf Feststellung Schwerbehinderung, Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung, Anträge für Wohngeldanträge etc.)
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Bankeinzugsermächtigungen für die Stadtkasse (Ausgabe und Entgegennahme)
- Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Fotokopien (keine standesamtlichen Beurkundungen)
- Bescheinigungen (Aufenthalts-, Identitätsbescheinigungen usw.)
- Führungszeugnisse (Antragstellung)
- Fundsachen
- Gelbe Säcke (Ausgabe)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antragstellung)
- Informationen für Gäste
- Informationsmaterial (Informationsbroschüre, etc.)
- Restmüllsäcke (Verkauf)
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepässe, auch vorläufig sowie eID-Karten)
- Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung
Mitwirkungspflicht des Vermieters – Wohnungsgeberbestätigung
Aktuelle Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz:
Formulare: