ServiceBüro

 

Seit November 1997 bietet die Stadt Bad Münder am Deister mit dem Service-Büro eine zentrale Anlaufstelle für viele Behördenangelegenheiten. Hier erhalten Sie ein Servicepaket, das Ihnen helfen soll, auf schnellstem Wege Ihre Anliegen zu erledigen und Informationen zu erhalten. Das aufgeschlossene Team im Service-Büro nimmt gerne Ihre Wünsche entgegen.

 

Öffnungszeiten:

Wir bitten um Verständnis, dass die Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich ist.
Einen Termin können Sie entweder unter den u. a. Kontaktdaten oder über unseren Online Terminkalender vereinbaren.
 

Montag bis Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 


Tel: (05042) 943-111

Fax: (05042) 943-153

Sie finden uns:
Stadt Bad Münder am Deister
Service-Büro
Obertorstr.  3
31848 Bad Münder

E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

AKTUELL

Bitte beachten Sie, dass es momentan zu deutlich längeren Lieferzeiten bei den Ausweisdokumenten kommt! Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Die Kinder erhalten nun Personalausweise oder Reisepässe.

Bitte rechnen Sie bei Ihrem Besuch mit Wartezeiten (insbesondere vor und in den Ferienzeiten).

 

Diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Service-Büro:

  • An- und Ummeldungen in Bad Münder und Ortsteilen, Abmeldungen ins Ausland
  • Antragsausgabe (Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich, Anträge auf Feststellung Schwerbehinderung, Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung, Anträge für Wohngeldanträge etc.)
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Bankeinzugsermächtigungen für die Stadtkasse (Ausgabe und Entgegennahme)
  • Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Fotokopien (keine standesamtlichen Beurkundungen)
  • Bescheinigungen (Aufenthalts-, Identitätsbescheinigungen usw.)
  • Führungszeugnisse (Antragstellung)
  • Fundsachen
  • Gelbe Säcke (Ausgabe)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antragstellung)
  • Informationen für Gäste
  • Informationsmaterial (Informationsbroschüre, etc.)
  • Restmüllsäcke (Verkauf)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepässe, auch vorläufig sowie eID-Karten)
  • Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung anzumelden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
 
Die Abmeldung einer Wohnung ist dagegen nur dann erforderlich, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
 
Eine Abmeldung muss innerhalb eines Zeitfensters von einer Woche vor dem Auszug und zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

 

Mitwirkungspflicht des Vermieters – Wohnungsgeberbestätigung

Der Wohnungsgeber (Wohnungseigentümer, bei Untervermietung der Hauptmieter, oder deren Beauftragte) ist gesetzlich verpflichtet, dem meldepflichtigen Wohnungsnehmer den Einzug oder Auszug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.
Diese Bestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen.
 
Das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ finden Sie als Download hier
und erhalten dies natürlich auch direkt im Service-Büro der Stadt Bad Münder.

 

 

Aktuelle Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz:

 

Formulare:

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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