Wahlen
Bekanntmachung: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Briefwahlstelle zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Stimmzettellieferung für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist von der beauftragten Druckerei für Anfang Februar avisiert. Stadtseitig laufen derzeit die Vorbereitungen, um nach Auslieferung der Stimmzettel die Briefwahlunterlagen zügig zu bearbeiten. Wahlberechtigte Personen, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl persönlich abholen, haben voraussichtlich ab kommenden Dienstag, 04.02.2025, auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle in der Briefwahlstelle im Verw. Gebäude Steinhof 1, 31848 Bad Münder, auszuüben.
Die Öffnungszeiten der Briefwahlstelle sind:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und außerdem
am Freitag, 21. Februar 2025, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Der Zugang zum Verw.-Gebäude Steinhof 1 ist nicht barrierefrei.
Bekanntmachung: Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Bekanntmachung: Barrierefreier Zugang zu den Wahlräumen
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt.
Weitere Informationen dazu sind auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html zu finden.
Bundestagswahl am 23.02.2025
Hinweis: Die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen ist bereits möglich. Die Abholung oder Versendung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen sowie die Briefwahl vor Ort kann jedoch erst erfolgen, sobald alle Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel vorliegen; voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Allgemeine Wahlinformationen
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Detaillierte Informationen zu den Wahlen in Niedersachsen erhalten Sie unter folgender Anschrift:
Auf kommunaler Ebene organisiert die Stadt Bad Münder am Deister die Durchführung der Wahlen.
Ansprechpartner ist Herr Tobias Pischel, Tel. 05042/943-149.
Hier geht es zu den Ergebnissen der Europawahl am 09.06.2024
Hier geht es zu den Ergebnissen der Landtagswahl am 09.10.2022
Hier geht es zu den Ergebnissen der Bundestagswahl am 26.09.2021
Hier geht es zu den Ergebnissen der Kommunalwahlen und der Bürgermeisterwahl am 12.09.2021 und der Bürgermeisterstichwahl am 26.09.2021
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