Katastrophenschutz-Leuchttürme bei Stromausfall

 

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Viele unserer Lebensbereiche sind vom Strom abhängig. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir Hilfe, beispielsweise bei medizinischen Notfällen oder Bränden, schnell und unkompliziert, von nahezu überall, per Telefon über Festnetz oder per Handy über das Mobilfunknetz über die einheitlichen Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) und 110 (Polizei) anfordern können.

Doch die Erfahrungen vergangener Stromausfälle aus dem In- und Ausland zeigen, dass insbesondere die Fest- und Mobilfunknetze in der Regel bereits zu Beginn eines Stromausfalls im jeweils betroffenen Bereich zusammenbrechen. Da es insbesondere bei medizinischen Notfällen, wie Herzinfarkten oder schweren Blutungen, häufig auf jede Minute ankommt, stellt sich die Frage, wie im Bedarfsfall schnellstmöglich Hilfe angefordert werden kann.

Vor diesem Hintergrund haben der Landkreis Hameln-Pyrmont, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Feuerwehren gemeinsam die Einrichtung von „Leuchttürmen“ zur ortsnahen Abgabe von Hilfeersuchen beschlossen.

Bei den festgelegten Leuchttürmen handelt es sich überwiegend um die Feuerwehrhäuser der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die grundsätzlich nach 30 Minuten durch die jeweiligen Feuerwehren in den jeweils betroffenen Stadt-/Ortsteilen besetzt werden. Die Leuchttürme, als Anlaufstellen, dienen (im ersten Schritt) ausschließlich dazu, dass die Bevölkerung Hilfeersuchen, welche aufgrund des Ausfalls von Fest- und Mobilfunknetz, nicht mehr telefonisch abgesetzt werden können (Notrufnummern 112 und 110), fußläufig oder mit kurzer Anfahrt an die Einsatzkräfte übermittelt werden können. Die Einsatzkräfte können dann unmittelbar Hilfe leisten oder das Hilfeersuchen an die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland (Feuerwehr-Einsatz- und Rettungs- sowie Polizeileitstelle) in Hameln weiterleiten.

Bei den Leuchttürmen handelt es sich überwiegend, um Liegenschaften, die aktuell noch nicht über eine Notstromversorgung verfügen. Für Leistungen, die über die Entgegennahme von Hilfeersuchen hinausgehen, stehen die Leuchttürme gegenwärtig somit (größtenteils) nicht zur Verfügung.

Ein überregionaler und langanhaltender Stromausfall (ein sogenannter „Blackout“) wird von der Bundesnetzagentur und den Energieversorgern als höchst unwahrscheinlich erachtet. Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurden in den letzten Jahren jedoch mehrere auf einzelne Stadt- oder Gemeindegebiete begrenzte Stromausfälle von wenigen Sekunden bis zu maximal mehreren Stunden dokumentiert. Zu den Betroffenen zählten die Bürger*innen einzelner Stadt- oder Ortsteile. Insofern können entsprechende Lagen auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Beschädigungen und Beeinträchtigungen der Netz- und Kommunikations-Infrastruktur, trotz der hohen Ausfallsicherheit, beispielweise auch durch Unwetterlagen oder Sabotage jederzeit denkbar. Welche Leuchttürme Ihnen in den einzelnen Ortsteilen zur Verfügung stehen, können Sie der nachfolgenden, alphabetisch sortierten Übersicht entnehmen:

 

Ansprechpartner Stadt Bad Münder:

Marcel Kallenbach

Stadt Bad Münder am Deister

Fachdienst 0.03 Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr

Steinhof 1, 31848 Bad Münder

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: (05042) 943-169 Telefax: (05042) 943-150

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