Richtigstellung zum Bericht der NDZ über den Vorfall im Rohmelbad Bad Münder

In der Ausgabe der NDZ vom 20.08.2025 wurde über einen Vorfall im Rohmelbad Bad Münder am Freitagabend berichtet. Dabei kam es zu Darstellungen, die in dieser Form nicht den tatsächlichen Abläufen entsprechen. Als Bürgermeister der Stadt Bad Münder ist es mir wichtig, die Ereignisse richtigzustellen:  

1. Zum Verhalten des Beschuldigten
Es ist nicht zutreffend, dass sich der beschuldigte Badegast vor Jugendlichen entblößt und sein Geschlechtsteil gezeigt hat. Richtig ist, dass er sich in einer für andere Badegäste auffälligen Weise an sich selbst zu schaffen machte und dabei ein Mädchen beobachtete.   

2. Zur Meldung des Vorfalls
Nicht Badegäste haben den Notruf 110 gewählt, wie im Artikel dargestellt. Vielmehr wandten sich der Vater und seine Tochter direkt an unser Personal im Rohmelbad. Diese haben den Vorfall unverzüglich aufgenommen und umgehend über die direkte Durchwahl die Polizei informiert.  

3. Zum Hintergrund des Beschuldigten
Bei dem Mann handelt es sich um eine Person mit nach meinem Kenntnisstand geistiger Behinderung. Dies ist für die Einordnung des Geschehens von Bedeutung, auch wenn dies selbstverständlich nichts an der Tatsache ändert, dass das Verhalten nicht akzeptabel war und Konsequenzen nach sich zieht. 

4. Zum weiteren Vorgehen
Die Stadt Bad Münder hat als Betreiberin des Rohmelbades unverzüglich reagiert und dem Beschuldigten ein Hausverbot erteilt. Darüber hinaus liegt der Fall nun in den Händen der Polizei, die die weiteren Ermittlungen führt.  

Wir bitten die Öffentlichkeit darum, die Tatsachen korrekt zur Kenntnis zu nehmen und die laufenden Ermittlungen abzuwarten. 

Gleichzeitig danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rohmelbades für ihr besonnenes und professionelles Handeln in dieser Situation.  

Bad Münder, den 21.08.2025
Dirk Barkowski
Bürgermeister der Stadt Bad Münder

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