Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahl am 12.09.2021

Gemäß § 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 1 der Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2021 vom 31. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 39) findet die Wahl des Rates der Stadt Bad Münder am Deister und die Wahl der Ortsräte in den 9 Ortschaften der Stadt Bad Münder am Deister – zugleich mit der Kreiswahl im Landkreis Hameln-Pyrmont - am Sonntag, den 12. September 2021 in der Zeit von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr statt.

Mit dem Ausscheiden des hauptamtlich tätigen Bürgermeisters zum 31.10.2021 gemäß § 80 Abs. 10 NKomVG ist die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers gemäß § 80 Abs. 10 S. 3 NKomVG am allgemeinen Kommunalwahltag durchzuführen. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Bad Münder am Deister findet demnach nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl im Wege der Direktwahl zusammen mit den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 12. September 2021, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, statt. Eine etwaige Stichwahl findet am 2. Sonntag nach der Wahl, am 26. September 2021, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zusammen mit der Bundestagswahl 2021 statt.

 

 

 

  

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen und Grundzüge zum Kommunalwahlsystem erhalten Sie hier:

 

 

In den Amtssprachen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten erhalten Sie die Informationen hier

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

Bad Münder Menü