Aktuelles

Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen und die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister hat hierfür eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen zu beschließen. Für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erstellt die Stadt Bad Münder aus ihrem Bereich auch eine Vorschlagsliste, die an den Landkreis Hameln-Pyrmont abzugeben ist und vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen wird.

In die Vorschlagslisten sind jeweils doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Schöffinnen und Schöffen und Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und Jugendersatzschöffinnen und Jugendersatzschöffen zu wählen sind. Für den Bereich der Stadt Bad Münder sind als Schöffinnen und Schöffen und Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen 11 Personen und als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und Jugendersatzschöffinnen und Jugendersatzschöffen 8 Personen zu benennen.

Aus den gesamten Vorschlägen aus dem Bereich des Bezirkes des Amtsgerichtes Hameln wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie die Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht Hameln und Landgericht Hannover als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil -gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch- haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Sollten Sie Interesse an einem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe oder Jugendschöffin oder Jugendschöffe haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Heiko Knigge im Fachdienst Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr.

Telefon: 05042 943-148, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einen Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagslisten finden Sie hier

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagslisten reichen Sie bitte möglichst bis zum 17.03.2023 bei der Stadt ein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de

Katastrophenschutz-Leuchttürme bei Stromausfall

(Bildrechte: Istockphoto)

Viele unserer Lebensbereiche sind vom Strom abhängig. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir Hilfe, beispielsweise bei medizinischen Notfällen oder Bränden, schnell und unkompliziert, von nahezu überall, per Telefon über Festnetz oder per Handy über das Mobilfunknetz über die einheitlichen Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) und 110 (Polizei) anfordern können.

Erreichbarkeit der Stadtjugendpflege

Die Stadtjugendpflege ist über die Weihnachtsferien 2022 geschlossen.

Die Kollegen sind ab Montag, dem 09.01.2023, wieder für Sie erreichbar.

Pressemitteilung der Stadt Bad Münder vom 16.12.2022

16.12.2022 / 08:30 Uhr 

 

Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet in der Woche vom 19.12.2022 – 23.12.2022 folgende Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder an: 

 

Montag, 19.12.2022 

09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14a, Bad Münder 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hameln-pyrmont.de/impftermine 

Pressemitteilung der Stadt Bad Münder vom 09.12.2022

09.12.2022 / 08:15 Uhr 

 

Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet in der Woche vom 12.12.2022 – 16.12.2022 folgende Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder an: 

 

Montag, 12.12.2022 

09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14a, Bad Münder 

 

Dienstag, 13.12.2022 

09:00 Uhr – 11:30 Uhr

FFW Rohrsen, Am Steinbrink 5, Rohrsen 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hameln-pyrmont.de/impftermine 

Pressemitteilung der Stadt Bad Münder vom 02.12.2022

02.12.2022 / 11:30 Uhr 

 

Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet in der Woche vom 05.12.2022 – 09.12.2022 folgende Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder an: 

 

Mittwoch, 07.12.2022 

09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14a, Bad Münder

+ Kinderimpfungen für 5-11 Jährige 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hameln-pyrmont.de/impftermine 

Pressemitteilung der Stadt Bad Münder vom 25.11.2022

25.11.2022 / 09:00 Uhr

 

Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet in der Woche vom 28.11.2022 – 02.12.2022 folgende Impftermine im Stadtgebiet Bad Münder an: 

 

Dienstag, 29.11.2022 

09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14a, Bad Münder 

 

Donnerstag, 01.12.2022 

09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Alte Schule Brullsen, Brullserstr. 22, Brullsen

 

13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Gemeindehaus Flegessen, Kirchstrasse 7, Flegessen 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hameln-pyrmont.de/impftermine 

Stadt benötigt weiteren Wohnraum für Geflüchtete

Die Stadt Bad Münder hat allein in den letzten 6 Monaten über 200 Geflüchtete aufgenommen – über Privatinitiativen, Zuweisungen und individuelle Situationen. Rund 135 weitere geflüchtete Menschen können nach offizieller Quote bis Ende März 2023 folgen.

Uns fehlen daher weitere verfügbare Wohnraumangebote und wir richten den dringenden Appell an Vermieterinnen und Vermieter, möglichen Wohnraum, der zu Jobcenterkonditionen möglichst kurzfristig angemietet werden kann, anzubieten. 

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich an folgenden Stellen wenden:

 

Wohnraum:

Frau Boaghe & Frau Büchse von der Stadt Bad Münder

Tel.: 05042/943-166 und 943-225

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Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen & Bürger in der Flüchtlingsbegleitung gesucht

 

Geflüchtete, die neu in der Kommune ankommen, besitzen weder deutsche Sprachkenntnisse, noch Kenntnisse des deutschen Behörden-, Schul- oder Medizinsystems und können allein in den ersten Monaten nach der Ankunft kaum oder nur schwierig zurechtkommen.

Die Familien können, schon aufgrund der hohen Anzahl, von der Sozialarbeit der Stadt nicht die Unterstützung bekommen, die sie dringend bräuchten und die unbedingt wichtig ist.

Die Stadt sucht daher interessierte  Bürgerinnen & Bürger, die Lust haben sich ehrenamtlich zu engagieren. Gesucht werden Personen, die die neu angekommenen Familien in ihren ersten Monaten in Bad Münder begleiten und unterstützen, sowie Personen die Lust hätten einen Sprachkurs anzubieten. Auch Personen mit den Sprachkenntnissen arabisch, ukrainisch, russisch, kurdisch, farsi, georgisch, türkisch oder spanisch, die Interesse hätten als Sprachmittler zu fungieren sind herzlich willkommen. 

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich an folgenden Stelle wenden:

 

Ehrenamt:

Frau Büchse von der Stadt Bad Münder

Tel.: 05042/943-225

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Tafel & Umsonstladen suchen ehrenamtliche Unterstützer

Die Situation der münderschen Tafel hat sich stark zugespitzt. Betreut werden aktuell rd. 80 Familien und damit ca. 500 Personen als regelmäßige Kunden. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich die Kundenzahl von vorher 45 damit inzwischen nahezu verdoppelt.

Die Kapazitäten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden ab einer Betreuung von ca. 100-110 Familien erschöpft sein, so dass die Tafel auf eine 14-tägige Ausgabe würde umstellen müssen. Ein Abweisen von bedürftigen Menschen soll in jedem Fall verhindert werden. Auch hier geht daher der bittende Aufruf an Einwohnerinnen und Einwohner, sich ehrenamtlich helfend zu engagieren. 

Diese Bitte geht ebenfalls in Richtung weiterer Unterstützung des Umsonstladens. Auch hier wird zusätzliche ehrenamtliche Hilfe benötigt.  

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich an folgenden Stellen wenden:

 

Tafel:

Vor Ort beim Vorsitzenden der Tafel Herrn Hainer, immer mittwochs in der Zeit von 13-15:30 Uhr oder unter 05042/527747

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Umsonstladen:

Frau Gräfin Adelmann unter Tel. 05151/52490

Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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